Das “Gesetz gegen Kinderpornographie” wurde verabschiedet.
Aus der Reihe "Fehler, die mir mal unterlaufen sind" heute: CDU wählen. Ich habe mich auf abgeordnetenwatch.de über das Abstimmungsverhalten des Abgeordenten meines Wahlkreises zum Gesetz gegen Kinderpornographie informiert und Herrn Michael Hennrich (CDU) daraufhin folgenden Brief geschrieben:
Sehr geehrter Herr Hennrich,
ich möchte Ihnen heute mitteilen, dass Sie als Abgeordneter meines Wahlkreises Nürtingen für mich nicht mehr wählbar sind, da Sie am 18.6.2009 für die Zensur des Internets gestimmt haben.
Sie erinnern sich: vor nicht einmal einem Monat haben wir den 60. Geburtstag des Grundgesetzes gefeiert, das in Artikel 20 Abs. 2 die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exekutive festlegt. Diese Gewaltenteilung verkommt mit dem "Gesetz gegen die Kinderpornographie" zur Karikatur: künftig bestimmen Ermittler der Landeskriminalämter nach Gutdünken, was rechtens ist und was nicht. Diese Ermittler werden Listen von Webseiten erstellen, deren Inhalte sie unzugänglich machen möchten. Diese Listen werden nicht öffentlich sein, sie werden ohne richterliche Kontrolle erstellt und die Betreiber der gesperrten Webseiten werden von der Sperrung nicht informiert. Ein solches Vorgehen gegen die demokratischen Prinzipien unseres Landes hat es in der Geschichte unserer Verfassung bisher nicht gegeben.
Ebenfalls beispiellos ist, das Leid misshandelter Kinder als Begründung für diese Vorgehensweise vorzuschieben. Kinderschänder wissen um das Unrecht ihres Handelns und werden sich nicht durch ein Stoppschild, das sich auch von Laien mit wenigen Handgriffen umgehen lässt, davon abbringen lassen. Zahlreiche Experten haben deshalb die Netzsperren bereits als nicht ausreichend gegen kinderpornographische Inhalte kritisiert, ohne dass Frau von der Leyen oder Herr Schäuble davon zu beeindrucken gewesen wären.
Selbstverständlich ist das Netz kein rechtsfreier Raum: Möglichkeiten, gegen Kinderpornographie im Internet vorzugehen gibt es bereits. Gegen die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte hilft es nicht diese hinter einem Sichtschutz zu verstecken, sondern Anbieter und Server auf denen entsprechende Seiten liegen entschlossen zu ermitteln und auf deren Löschung hinzuarbeiten. Kinderpornographie ist auch in anderen Ländern eine Straftat und lässt die Entschuldigung, häufig würden derartige Inhalte auf ausländischen Servern liegen nicht gelten. Was hierfür allerdings fehlt sind ausgebildete Ermittler, die in Fällen von Kinderpornographie ähnlich zielgerichtet vorgehen wie z.B. gegen Wirtschaftskriminelle.
Haarsträubend ist in diesem Zusammenhang auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP Bundestagsfraktion: diese Anfrage ergab, dass sich die Bundesregierung weder mit der Problematik von Sperrlisten anderer Länder, noch mit der Löschung kinderpornographischer Inhalte befasst hat. Ebenso gleichgültig ist die Bundesregierung mit einer Petition gegen dieses umstrittene Gesetz umgegangen, die über 130000 Personen namentlich mitgezeichnet haben.
Da das Gesetz gegen Kinderpornographie kein einziges Kind vor Misshandlung und Vergewaltigung schützt, sondern lediglich als Wahlkampfthema sowie als Einstieg in die Netzzensur dient, werde ich bei den nächsten Bundestagswahlen einen Kandidaten unterstützen, dem demokratische Grundrechte nicht gleichgültig sind.
Bleibt nur die Hoffnung, dass das Gesetz in Karlsruhe scheitert.