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Die Google Street View Paranoia

23 Mai
23. Mai 2010

Seit dem Streit um gesperrte Internetseiten im Kampf gegen Kinderpornographie habe ich eines gelernt: die breite Öffentlichkeit hat von der Funktionsweise des Internets in etwa soviel Ahnung wie von Astrophysik, Molekularbiologie oder Differentialrechnung. So ist es nicht verwunderlich, dass die Berichterstattung um Google Street View in den Medien im allgemeinen reißerisch, die Aussagen der Politiker weitgehend unzutreffend und die Reaktion der breiten Masse überwiegend ablehnend ist. Otto Normalsurfer googelt zwar gerne nach Schweinkram und Softwaredownloads, vor dem heimischen Jägerzaun aber hört der Spaß auf.

Bei Google Street View erkennt man im Grunde nichts, was man nicht auch von der Straße aus sehen könnte. Daher wundert es nicht wirklich, dass kein Gesetz das fotografieren und veröffentlichen von Gebäuden verbietet, Wohnhäuser eingeschlossen. Verbraucherministerin Aigner sieht das anders und hat dem Internetriesen ein Widerspruchsrecht abgerungen, nach ihren Worten um “nicht auf dem Präsentierteller der digitalen Welt” zu landen. Vielleicht hätte es Google einfach cleverer anstellen und Street View zu einem Wettbewerb um den schönsten Vorgarten deklarieren sollen – die Aufregung wäre vermutlich halb so groß gewesen. So werden seitens der Politik und der Medien lieber Vorurteile bedient und Ängste geschürt.

Google Street View im Amtsblatt Filderstadt

Google Street View im Amtsblatt Filderstadt

Das Amtsblatt Filderstadt weist z.B. in der Ausgabe vom 21.5.2010 auf Seite 2 rot umrandet auf das Widerspruchsrecht hin – natürlich ohne über den Dienst per se aufzuklären. Warum sollte man auch wissen, wogegen man Widerspruch einlegt?

Wer sich nach dem Besuch des Apple Stores in der 5th Avenue nach einem Straßencafé umsehen möchte, kann das z.B. hier tun. Wer sich in Deutschland dafür interessiert, in welche Gegend er zieht oder wie die neue Schule der Kinder aussieht könnte das in Zukunft auch. Wer argumentiert, dass sich Street View als Hilfsmittel für Einbruchsstreifzüge mißbrauchen lässt, müsste ebenso konsequent das Auto als Fluchtfahrzeug für Banküberfälle oder das Mobiltelefon als Hilfsmittel für Drogenhändler verbieten.

Ich halte Datenschutz für wichtig und notwendig. Niemand sollte über Street View identifiziert werden können, weder im Vorgarten sitzend noch beim Verlassen der Arztpraxis. Ein Haus betrachte ich aber als öffentlich – was ich beim vorbeigehen erkennen kann, sehe ich nicht mehr als schützenswerte Privatsphäre an. Wer auf totale Abschottung Wert legt, sollte den Jägerzaun gegen eine Hecke eintauschen.